Bebauungsplan „Landschaftspark Borngrund“, Oberursel-Stierstadt

Umweltbericht inkl. landschaftspflegerischem Fachbeitrag für den Bebauungsplan Nr. 201 „Landschaftspark Borngrund“, Ortsteil Stierstadt

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am südlichen Ortsrand von Oberursel-Stierstadt, Hochtaunuskreis, Regierungsbezirk Südhessen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 24 ha (inkl. externe Kompensationsmaßnahmen).

Mit dem Bebauungsplan beabsichtigt die Stadt Oberursel, dem steigenden Wohnbedarf im Ortsteil Stierstadt nachzukommen. Neubauflächen entstehen in einer Größenordnung von ca. 2,2 ha im direkten Anschluss an die Ortslage. Darüber hinaus sollen innerhalb des Plangebietes neben der Ordnung und Festschreibung der bestehenden Bebauung die landschaftsgerechte Weiterentwicklung der vorhandenen Naherholungsnutzung (private Kleingärten), der Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und naturschutzfachliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Natur und Landschaft erfolgen.

Gemäß § 2 (4) BauGB ist es bei der Aufstellung von Bauleitplänen erforderlich, für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Darin sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht stellt nach § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan dar und bildet die Grundlage der Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

Die Beachtung der Eingriffsregelung gemäß § 1a (3) BauGB in Verbindung mit § 18 (1) BNatSchG und die zu berücksichtigten Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1a (3) und § 1 (6) Nr. 7 BauGB wurden im Umweltbericht als landschaftspflegerischer Fachbeitrag ergänzt. Desgleichen wurden die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages berücksichtigt, der im Hinblick auf die Ermittlung und Darstellung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 (1) in Verb. mit § 44 (5) BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, erstellt wurde.

Auftraggeber: Stadt Oberursel

Bearbeitungszeitraum: 2010