Avifaunistische Gutachten

Rotmilanbalz Heftrich 18-04-2013Wildlebende europäische Vogelarten zählen zu den europa-rechtlich geschützten Arten und sind daher für die arten-schutzrechtliche Betrachtung nach § 44 BNatSchG relevant. Vögel sind durch viele Bauvorhaben (z. B. Windenergie) direkt betroffen. Obwohl die Gruppe fast alle Biotoptypen besiedelt, gibt es zahlreiche Arten, die sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum besitzen. Dank intensiver Forschung sind diese Ansprüche sehr gut bekannt und machen Vögel zu idealen Zeigerarten für die Ermittlung von Eingriffswirkungen.

Wir bearbeiten avifaunistische Fragestellungen stets nach anerkannten methodischen Standards.

Unsere Horst Steinfischbach mit SstLeistungen umfassen:

  • Brutvogelerfassungen nach Südbeck et al. 2005 unter besonderer Berücksichtigung bedeutsamer Brutvogelarten (z. B. Schwarzstorch, Schwarzspecht, Rotmilan, Eulen)
  • Gutachten für die Planung von Windenergievorhaben nach dem Leitfaden der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 2012
  • Horstkartierungen
  • Erfassung von Groß- und Rastvögeln
  • Zugvogel- und Kranicherfassungen
  • Funktionsraumanalyse (Analyse von Flugbewegungen und Raumnutzung)

Florian_gespiegeltDurch Literaturrecherche und Recherchen bei Behörden, Forsteinrichtungen, ansässigen Naturschutzverbänden und Ortskennern bereiten wir unsere Untersuchungen vor und ergänzen die eigenen Daten. Dadurch erhalten wir ein umfassendes Bild der Vogelpopulation im Untersuchungsraum, ihrer Reviere und ihres Verhaltens und können so maßgeschneiderte Maßnahmen für Ihr Vorhaben entwickeln.