Managementplan für das FFH-Gebiet „Sandstein-Spessart“
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume und Arten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzes bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EG-Richtlinie vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen RL 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (EG-Richtlinie vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten – kodifizierte Fassung RL 2009/147/EG) der Europäischen Union. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht ist durch die §§ 31 ff des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erfolgt.
Nach den Vorgaben der beiden EU-Richtlinien benennt jeder Mitgliedsstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Für die Natura 2000-Gebiete sind nach Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten Maßnahmen festzulegen, die zur Erhaltung der dort vorkommenden Lebensräume und Arten erforderlich sind.
Das FFH-Gebiet „Sandstein-Spessart“ befindet sich im Regierungsbezirk Stuttgart im Main-Tauber-Kreis. Das Gesamtgebiet umfasst eine Größe von 269 ha.
Das FFH-Gebiet weist insgesamt eine hohe Bedeutung für das kohärente Netz der Natura 2000 Gebiete auf. Aus naturschutzfachlicher Sicht bemerkenswert sind die Hanglagen im Boxtal mit artenreichen Glatthaferwiesen, Borstgrasrasen und Halbtrockenrasen. Typisch ist die enge Verzahnung der Lebensraumtypen mit Streuobstbeständen und artenreichen Saumstrukturen. Hervorzuheben ist ebenso die Mainaue mit den sehr artenreichen Glatthaferwiesen, die Lebensraum für den Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling sind.
Entlang des Mains stocken gewässerbegleitende Auwaldstreifen, die Lebensraum des Bibers sind. Das FFH-Gebiet beherbergt die drei nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützten Fledermausarten Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Mopsfledermaus. Die Lebenstätten der Mopsfledermaus haben eine landesweite Bedeutung.
Im Steinbruchgelände Ebenheid überwiegen die aquatischen Lebensräume für die Gelbbauchunke und den Kammmolch. Für die Gelbbauchunke hat der Steinbruch die größte Bedeutung. Innerhalb des Schenkenwald sind Hainsimsen-Buchenwälder ausbildet, die zum Teil Lebensstätte des Hirschkäfers sind.
Ziel des Managementplans ist die Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, die Erarbeitung von Erhaltungs- und Entwicklungszielen sowie Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Durchgeführt wurde eine flächendeckende Offenland-Kartierung. Erfasst wurden durch BöFa die FFH-Lebensraumtypen 3130, 3150, 6212, *6230, 6430, 6510, 8220, *91E0, die Anhang II-Arten Biber, Gelbbauchunke, Kammmolch.
Das Waldmodul, das alle Lebensraumtypen des Waldes und bestimmte Offenlandlebensraumtypen innerhalb des Waldes sowie bestimmte Lebensstätten und Arten innerhalb des Waldes behandelt, wurde durch die Landesforstverwaltung erstellt. Den Fachbeitrag Fledermäuse und Wiesenknopf-Ameisenbläulinge bearbeitete die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).
Auftraggeber: Regierungspräsidium Stuttgart
Bearbeitungszeitraum: 2009 – 2011