Die Haselmaus gehört zu den FFH-Anhang IV Arten und sind daher für die artenschutzrechtliche Betrachtung nach § 44 BNatSchG relevant. Sie sind durch ihre Habitatansprüche und Ausbreitung im Rahmen verschiedenster Bauvorhaben wie die Errichtung von Windenergieanlagen oder im Straßenbau betroffen.
Unser Büro bietet rund um die Haselmaus folgende Leistungen an:
- Erfassungen über Freinestsuche
- Präsenz/Absenz-Erfassungen unter Zuhilfenahme künstlicher Nisthilfen und regelmäßiger Besatzkontrollen
- Entwicklung, Planung und Durchführung von Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen inklusive Umsiedlungsmaßnahmen