B 42 – Knotenpunkte bei Geisenheim und Eltville/Hattenheim

Floristisches und Faunistisches Gutachten, FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Vorprüfung zum Projekt B 42: L 3272 Spange bei Geisenheim (KP 9) und Knotenpunkt bei Eltville/Hattenheim (KP 2)

Die Projektgebiete liegen im Regierungsbezirk Südhessen und gehören zu den Stadtgebieten Geisenheim und Eltville im Rheingau-Taunus-Kreis. Die Untersuchungsräume haben eine Gesamtgröße von 133 ha.

Beabsichtigt ist der Neubau des Knotenpunktes 9 bei Geisenheim und der Ausbau des Knotenpunktes 2 bei Eltville-Hattenheim an der B 42. Die Bundesstraße wird durch Pendler- und überörtlichen Verkehr, überlagert mit Freizeitverkehrsbewegungen, stark frequentiert. Vorrangiges Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Bundesstraße. Zudem soll der Ausbau hochwasserfrei erfolgen.

Die Untersuchungsgebiete befinden sich unweit des Vogelschutzgebietes „Inselrhein“ und des FFH-Gebietes „Rheinwiesen von Oestrich-Winkel und Geisenheim“.

Für die Knotenpunkte wurden faunistische und floristische Gutachten erstellt. Es wurden die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Tagfalter und Widderchen vertiefend untersucht. Hinsichtlich der floristischen Vorkommen wurde die gefährdete Schwarzpappel detailliert erfasst.

Die Beauftragung beinhaltet zudem die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und von zwei FFH-Vorprüfungen. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung soll die Beeinträchtigung des VSG durch den geplanten Ausbau des KP 9 durch das geplante Vorhaben dargestellt und hinsichtlich seiner Erheblichkeit für die Erhaltungsziele des Gebietes beurteilt werden. Desgleichen wird in einer FFH-Vorprüfung die Erforderlichkeit der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet beurteilt. Für den KP 2 wird dieses Erfordernis für das VSG geprüft.

Auftraggeber: Amt für Straßen- und Verkehrswesen Wiesbaden.

Bearbeitungszeitraum: 2009 – voraussichtlich 2013