B 414 – Anbau zweier Überholstreifen bei Nister

Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitspüfung, FFH-Vorprüfung, Avifaunistische Erfassung, Fachbeitrag Artenschutz, Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c UVPG für das Projekt B 414 – Anbau zweier Überholstreifen bei Nister

Das Plangebiet liegt in den Gemeindegebieten der Verbandsgemeinden Hachenburg und Bad Marienberg im Westerwaldkreis. Der Untersuchungsraum für den LBP hat eine Größe von 59,2 ha. Die avifaunistische Erfassung erfolgt auf einer Fläche von 90 ha.

Im rheinland-pfälzischen Landesentwicklungsprogramms LEP IV wird der Ausbau der Verbindung zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen über den Streckenzug B 8 – B 256 – B 414 als großräumige/überregionale Achse vorgesehen. Der Landesbetrieb Mobilität Diez plant den Ausbau der Bundesstraße 414. Die B 414 soll in Verlängerung der Anbindung der Landesstraße 288 und in entgegengesetzter Richtung in Verlängerung der Anbindung der Landesstraße 281 einen Überholfahrstreifen erhalten.

Um bei dem geplanten Ausbau die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege ausreichend zu berücksichtigen, soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen ist § 17 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Aufgabe eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes ist es, die in § 14 BNatSchG genannten Schutzgüter in einem definierten Untersuchungsraum zu erfassen, darzustellen und zu bewerten.

Der landschaftspflegerische Begleitplan dient als Fachbeitrag zur inhaltlichen Konkretisierung der rechtlichen Anforderungen der Eingriffsregelung. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen sind soweit wie möglich zu vermeiden bzw. – wo dies nicht möglich ist – zu vermindern, auszugleichen oder zu ersetzen. Der erforderliche Kompensationsbedarf wird durch eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ermittelt.

Die geplante Ausbaustrecke befindet sich zu einem großen Teil im Vogelschutzgebiet „Westerwald“ und grenzt an das FFH-Gebiet „Nistertal und Kropbacher Schweiz“ an.

Im Projektumfang enthalten sind darüber hinaus die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Ermittlung der Beeinträchtigung des VSG und seiner Erhaltungsziele und die Bearbeitung einer FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet. Des Weiteren ist die Erstellung einer avifaunistischen Untersuchung, eines Fachbeitrags Artenschutz und einer Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c UVPG beauftragt.

Auftraggeber: Landesbetrieb Mobilität Diez

Bearbeitungszeitraum: 2010 – voraussichtlich 2013